TÜV und AU – genau auf Ihr Wohnmobil abgestimmt

Gerade Wohnmobile sind häufig auf sehr weiten Strecken unterwegs oder auch in abgelegenen Gebieten. Dann ist es besonders wichtig, dass das Fahrzeug zuverlässig fährt und Sie und Ihre Lieben stets sicher ans gewünschte Ziel bringt. Daher sollten Sie bei TÜV und AU (Abgasuntersuchung) immer darauf achten, diese innerhalb der vorgegebenen Intervalle abnehmen zu lassen, damit Sie lange Zeit viel Freude an Ihrem Wohnmobil haben. Kommen Sie für TÜV und AU zu uns, denn da ist Ihr Wohnmobil in den besten Händen.

TÜV für Ihr Wohnmobil

Mit dem Begriff TÜV ist landläufig das gleiche gemeint wie die Hauptuntersuchung (HU), bei der vor allem diese Punkte geprüft werden:

  • Beleuchtung, Elektrik und Lenkung
  • Reifen und Ersatzrad
  • Bremsen und Dichtungen
  • Innenraum, Verbandskasten, Scheiben und Spiegel
  • Anbauten für Fahrräder oder Dachträger
  • Gasanlage, falls vorhanden

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit zur TÜV-Untersuchung: Fahrzeugschein, Prüfbuch für die Gasanlage, ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), falls darin Anbauten aufgeführt sind sowie Ihren Personalausweis.
Das Wohnmobil müssen Sie vor der HU nicht ausräumen, allerdings sollten Sie die komplette Einrichtung so sichern, dass sie bei starken Bremsvorgängen am Platz bleibt.

AU für Ihr Wohnmobil

Die AU (Abgasuntersuchung) wird im Rahmen der HU (Hauptuntersuchung) durchgeführt, denn die EU-weit festgelegten Emmissionsvorschriften müssen nachgewiesen werden, was eine neutrale Prüfstelle bei uns im Haus bestätigt. Ihr Wohnmobil muss diese in jedem Fall bestehen, um die entsprechende Plakette des TÜV zu erhalten. Wenn Sie Ihren Motor regelmäßig warten lassen, sollte dies kein Problem sein.

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Häufige Fragen rund um TÜV und HU fürs Wohnmobil (FAQ)

Wohnmobile müssen ab dem sechsten Jahr alle 12 Monate zur HU (TÜV). Ansonsten Wohnmobile bis 3,5 Tonnen wie PKW (alle drei Jahre zuerst und dann alle zwei Jahre) und Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen alle 24 Monate.

Ja. TÜV-Stellen haben eine Waage, mit der Sie Ihr Wohnmobil wiegen lassen können.

In der Zulassungsbescheinigung ist das zulässige Gesamtgewicht (zGG) Ihres Wohnmobils in Teil 1 angegeben. Es ist das Leergewicht und die zulässige Zuladung. Meistens liegt das Maximum bei 3,5 Tonnen.

Wenn die nächste HU innerhalb der zulassungsfreien Zeit liegt, ist es erlaubt, den Termin bis zum Beginn der kommenden Saison aufzuschieben.

Unter HU versteht man die Hauptuntersuchung von PKWs, LKWs und Wohnmobilen. Umgangssprachlich hat sich eingebürgert, dass HU mit dem Begriff TÜV gleichgesetzt wird. Die AU, Abgasuntersuchung, ist ein Teil der HU (Hauptuntersuchung).